Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 39 Abs. 2 GSchG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an.

Entscheide
1
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 39 Abs. 2 GSchG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_821/201330.03.2015 · AbgewiesenDie neuen gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen (Art. 38a GSchG, Art. 41a ff. GSchV) stellen eine wesentliche Rechtsänderung dar, die eine akzessorische Überprüfung des Gestaltungsplans rechtfertigt. Das öffentliche Interesse an der Revitalisierung der Buchten überwiegt die privaten und öffentlichen Interessen an der Realisierung der…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.