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Art. 38a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 GSchG

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Entscheide zu Art. 38a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 GSchG

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  1. BGer 1C_194/202401.05.2026 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Hochwasserschutz, Gewässerrevitalisierung und dem Erhalt von Fruchtfolgeflächen fällt zugunsten der gesetzlich gebotenen Ziele aus, da diese standortgebunden sind und der Verlust an Fruchtfolgeflächen durch Kompensationsmassnahmen ausgeglichen wird.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.