Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 38 Abs. I EntG

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Entscheide zu Art. 38 Abs. I EntG

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  1. VGer ZH VB.2026.0005009.07.2026 · Teilweise gutgeheissenFür ein selbständiges Enteignungsverfahren für Anschlussgleise ist nach Art. 38 Abs. 1 EntG das UVEK zuständig; das GüTG stellt keine besondere Zuständigkeitsnorm nach Art. 38 Abs. 3 EntG dar.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.