Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 38 Abs. 3 EntG

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Entscheide zu Art. 38 Abs. 3 EntG

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  1. VGer ZH VB.2026.0005009.07.2026 · Teilweise gutgeheissenFür das selbständige Enteignungsverfahren nach Art. 36 EntG im Zusammenhang mit Anschlussgleisen ist das UVEK nach Art. 38 Abs. 1 EntG zuständig; Art. 18 GüTG (bzw. Art. 13 aGüTG), der lediglich die kantonale Baubewilligungskompetenz regelt, stellt keine besondere Zuständigkeitsregelung im Sinn von Art. 38 Abs. 3 EntG dar. Es ist…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.