Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 38 Abs. 1 LALPT

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Entscheide zu Art. 38 Abs. 1 LALPT

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  1. BGer 1C_417/201513.11.2017 · AbgewiesenDie Kantonsinstanz hat zu Recht die Unzulässigkeit der Beschwerden wegen Verspätung festgestellt, da die Fristberechnung nach kantonalem Recht korrekt war und die Beschwerdeführer die Frist nicht eingehalten haben.
  2. BGer 1C_450/201519.04.2017 · AbgewiesenDie ediktale Bekanntmachung einer planerischen Massnahme (hier: Rückzonung) ist bei grosser Anzahl betroffener Grundeigentümer:innen zulässig, sofern die Betroffenen durch angemessene Sorgfalt Kenntnis erlangen können. Eine persönliche Notifikation ist nicht zwingend erforderlich.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.