Entscheide zu Art. 38 Abs. 1 LALPT
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_417/2015Die Kantonsinstanz hat zu Recht die Unzulässigkeit der Beschwerden wegen Verspätung festgestellt, da die Fristberechnung nach kantonalem Recht korrekt war und die Beschwerdeführer die Frist nicht eingehalten haben.
- BGer 1C_450/2015Die ediktale Bekanntmachung einer planerischen Massnahme (hier: Rückzonung) ist bei grosser Anzahl betroffener Grundeigentümer:innen zulässig, sofern die Betroffenen durch angemessene Sorgfalt Kenntnis erlangen können. Eine persönliche Notifikation ist nicht zwingend erforderlich.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.