Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 37a BZO

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Entscheide zu Art. 37a BZO

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  1. BRG ZH BRGE IV Nr. 0053/202313.04.2023 · Teilweise gutgeheissenBei einer Mobilfunk-Antennenanlage mit Liftüberfahrt in der Zentrumszone muss die Gemeinde die Kaskadenregelung (Art. 37a BZO i.V.m. § 49a Abs. 3 PBG) korrekt anwenden und die Baumassenziffer einschliesslich Bonus-Berechnung nach Art. 17 BZO auf das verbleibende, nicht durch das Gewerbegebäude konsumierte Baumassenvolumen abstellen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.