Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 37a Abs. 2 LSV

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Entscheide zu Art. 37a Abs. 2 LSV

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  1. AppGer BS VD.2023.17427.09.2023 · AbgewiesenEine Rechtsverweigerungs- oder Rechtsverzögerungsbeschwerde wird gegenstandslos, sobald die verlangte Sanierungsverfügung ergangen ist; die materiell-rechtliche Überprüfung der Sanierungsmassnahmen und Verfahrensrügen sind in das laufende Rekursverfahren gegen die Sanierungsverfügung zu verweisen.
  2. AppGer BS VD.2018.14601.04.2019 · AbgewiesenBaubedingte Verkehrsverlagerungen, die während der Dauer von Strassenbauprojekten zu vorübergehend erhöhten Lärmimmissionen führen, begründen keine Sanierungspflicht nach Art. 37a Abs. 2 LSV, wenn die Immission lediglich zeitweiliger Natur ist. Unabhängig davon bleibt die Gemeinde als Inhaberin einer dauerhaft übermässig belasteten…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.