Entscheide zu Art. 37 AIG
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- VGer ZH VB.2024.00743Einer ausländischen Person ohne Erwerbstätigkeit und mit vorliegendem Widerrufsgrund (Art. 62 Abs. 1 lit. d AIG) steht kein Anspruch auf Kantonswechsel nach Art. 37 Abs. 2 AIG zu; die Verweigerung im Ermessensbereich ist nicht zu beanstanden, wenn keine hinreichenden Gründe für einen Wechsel bestehen.
- VGer ZH VB.2024.00638Der Anspruch auf Kantonswechsel nach Art. 37 Abs. 2 AIG setzt unter anderem voraus, dass keine Arbeitslosigkeit vorliegt; wer erwerbslos ist, hat keinen Anspruch, auch wenn familiäre Interessen geltend gemacht werden. Eine ermessensweise Bewilligung nach Art. 96 AIG ist nicht geboten, wenn mehrere Ablehnungsgründe kumulieren und weder…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.