Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 37 Abs. 1 RPV

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Entscheide zu Art. 37 Abs. 1 RPV

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  1. VGer SG B 2020/25605.07.2021 · GutgeheissenDie ungebührliche Verzögerung eines Baubewilligungsverfahrens ausserhalb der Bauzone durch die Gemeinde stellt eine Rechtsverweigerung dar, die mit einer Rechtsverweigerungsbeschwerde angefochten werden kann. Die Behörde ist verpflichtet, über das Gesuch innert angemessener Frist zu entscheiden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.