Entscheide zu Art. 36 EntG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2026.00050Für das selbständige Enteignungsverfahren nach Art. 36 EntG im Zusammenhang mit Anschlussgleisen ist das UVEK nach Art. 38 Abs. 1 EntG zuständig; Art. 18 GüTG (bzw. Art. 13 aGüTG), der lediglich die kantonale Baubewilligungskompetenz regelt, stellt keine besondere Zuständigkeitsregelung im Sinn von Art. 38 Abs. 3 EntG dar. Es ist…
- VGer ZH VB.2024.00411Die Bejahung der Schutzwürdigkeit eines Denkmalobjekts nach § 203 Abs. 1 lit. c PBG zwingt nicht zur Anordnung von Schutzmassnahmen; erforderlich ist eine Interessenabwägung, die eine hinreichende Sachverhaltsgrundlage voraussetzt — insbesondere unabhängige Abklärungen zu Sanierungskosten und technischer Machbarkeit. Eine auf…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.