Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 36 Abs. 3 RLst

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an.

Entscheide
1
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 36 Abs. 3 RLst

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_200/202211.08.2022 · AbgewiesenDie persönliche Benachrichtigung von Grundeigentümern über die Veröffentlichung einer Nutzungsplanvariante ist nach kantonalem Recht nur für direkt und einschneidend betroffene Eigentümer vorgeschrieben. Die Teilnahme an der Bevölkerungsinformation begründet keinen Anspruch auf persönliche Benachrichtigung über die spätere Planadoption.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.