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Art. 35b KRVO/GR

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Entscheide zu Art. 35b KRVO/GR

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  1. BGer 1C_323/202209.05.2023 · AbgewiesenDie Qualifizierung einer Baute als ortsbildprägend im Sinne von Art. 9 Abs. 1 ZWG setzt im Kanton Graubünden gemäss Art. 35b KRVO/GR eine gebäudespezifische Erhaltungsregelung in der vor dem 1. Januar 2016 beschlossenen kommunalen Grundordnung voraus. Die blosse Zugehörigkeit zu einer Ortsbildschutzzone ohne gebäudespezifische…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.