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Art. 35 kantonales Baugesetz (RL 705.100)

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Entscheide zu Art. 35 kantonales Baugesetz (RL 705.100)

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  1. BGer 1C_187/202124.10.2022 · AbgewiesenDie Bewilligung einer Baubewilligung für eine Erweiterung innerhalb der Bauzone kann nicht mit pauschalen Bedenken zur geologischen Sicherheit angefochten werden, wenn die Parzelle in einer als baulich geeignet eingestuften Zone liegt und die zuständige Behörde die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften in der Ausführungsphase…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.