Entscheide zu Art. 35 Abs. 2 Bst. a BauG
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- VGer BE 100 2022 350Die Einsprachebefugnis in Bausachen setzt neben räumlicher Nähe zum Bauvorhaben eine besondere Betroffenheit durch konkret zu erwartende Immissionen oder andere massgebliche Beeinträchtigungen voraus; die blosse Berufung auf das allgemeine öffentliche Interesse an rechtmässiger Bautätigkeit begründet keine Einsprachelegitimation nach…
- VGer BE 100 2021 287Eine Person, die als Steuerzahler einer Gemeinde Einsprache gegen eine kommunale Baubewilligung erhebt und ausschliesslich die Mitfinanzierung eines als «luxuriös» empfundenen Vorhabens beanstandet, ist mangels unmittelbarer persönlicher Betroffenheit nach Art. 35 Abs. 2 Bst. a BauG BE nicht zur Einsprache legitimiert. Das…
- VGer BE 100 2024 57Mieter einer Wohnung innerhalb des Einspracheradius einer Mobilfunkanlage sind zur Baubaubeschwerde nur legitimiert, wenn sie dort tatsächlich wohnen oder arbeiten; unregelmässige Aufenthalte ohne Wohnsitz im massgeblichen Zeitpunkt begründen keine genügende spezifische Beziehungsnähe.
- VGer BE 100 2019 329Wer als Nachbarin eines Fernwärmenetz-Ausbauprojekts weder durch Emissionen noch durch bauliche Massnahmen auf ihrem Grundstück betroffen ist, kann sich allein auf energiepolitische Folgeentscheide der Gemeinde (Kündigung des Wärmelieferungsvertrags) nicht auf eine baurechtlich schutzwürdige Einsprachebefugnis berufen. Finanzielle…
- VGer BE 100 2020 139Wer nachträglich Baubeschwerde erhebt, weil er unverschuldet nicht am Baubewilligungsverfahren teilnehmen konnte, muss die Rechtzeitigkeit seiner Beschwerde nachweisen oder zumindest glaubhaft machen; massgebend ist der Zeitpunkt der Kenntnis der wesentlichen Informationen über den Bauentscheid. Gelingt der Nachweis der Rechtzeitigkeit…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.