Entscheide zu Art. 35 Abs. 1 lit. a DBG
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- VRK SG I/1-2024/176, 177Ein IV-Stammrentner bleibt für eine IV-Kinderrente steuerpflichtig, solange diese nicht auf Antrag des volljährigen Kindes direkt an dieses ausbezahlt wird; kommt er mit dieser Rente zur Hauptsache für den Unterhalt des volljährigen Kindes auf, steht ihm der Kinderabzug zu.
- VGer ZH SB.2023.00107Wer Kinderunterhaltsbeiträge leistet und diese von den steuerbaren Einkünften abzieht, hat keinen Anspruch auf den Kinderabzug, den zusätzlichen Versicherungsprämienabzug oder den Elterntarif – dies gilt auch bei alternierender Obhut. Die Zahlung bzw. Entgegennahme von Unterhaltsbeiträgen präjudiziert die Zuteilung des Sozialabzugs…
- VRK SG I/1-2021/22 und 23Ausbildungskosten für ein Kind sind derjenigen Steuerperiode zuzuordnen, in welcher die Rechnung ausgestellt und die Zahlung geleistet wurde; eine Aufteilung auf spätere Perioden ist nicht zulässig, wenn das Schulgeld im Voraus und in einer einzigen Zahlung beglichen wurde.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.