Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 34 AIG

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Entscheide zu Art. 34 AIG

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  1. VGer BE 100 2024 4302.02.2026 · AbgewiesenDer Widerruf der Niederlassungsbewilligung und die Wegweisung wegen erheblicher und dauerhafter, überwiegend selbstverschuldeter Sozialhilfeabhängigkeit (Art. 63 Abs. 1 Bst. c AIG) sind trotz einer Aufenthaltsdauer von 32 Jahren und familiärer Bindungen an die Schweiz verhältnismässig (Art. 96 AIG, Art. 8 Ziff. 2 EMRK, Art. 36 Abs. 3…
  2. VGer ZH VB.2023.0060125.01.2024 · AbgewiesenDer Aufenthalt während einer vorläufigen Aufnahme ist nicht an die Niederlassungsfrist nach Art. 34 AIG anzurechnen; eine Schlechterstellung vorläufig aufgenommener Flüchtlinge gegenüber Flüchtlingen mit Asyl besteht seit der Gesetzesänderung 2014 nicht mehr.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.