Entscheide zu Art. 34 AIG
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- VGer BE 100 2024 43Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung und die Wegweisung wegen erheblicher und dauerhafter, überwiegend selbstverschuldeter Sozialhilfeabhängigkeit (Art. 63 Abs. 1 Bst. c AIG) sind trotz einer Aufenthaltsdauer von 32 Jahren und familiärer Bindungen an die Schweiz verhältnismässig (Art. 96 AIG, Art. 8 Ziff. 2 EMRK, Art. 36 Abs. 3…
- VGer ZH VB.2023.00601Der Aufenthalt während einer vorläufigen Aufnahme ist nicht an die Niederlassungsfrist nach Art. 34 AIG anzurechnen; eine Schlechterstellung vorläufig aufgenommener Flüchtlinge gegenüber Flüchtlingen mit Asyl besteht seit der Gesetzesänderung 2014 nicht mehr.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.