Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 34 Abs. I RPV

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Entscheide zu Art. 34 Abs. I RPV

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  1. VGer ZH VB.2017.0010105.07.2018 · AbgewiesenIn der Landwirtschaftszone darf Gartengestaltung für zonenkonform bewohnte Bauten nur im 7-m-Radius um das Wohnhaus vorgenommen werden; eine grossflächige, die Landschaft prägende Gartenanlage, die nicht wesensgleich mit dem ursprünglichen Garten ist, ist nicht bewilligungsfähig und Rückbau ist anzuordnen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.