Entscheide zu Art. 34 Abs. 4 AIG
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- VGer ZH VB.2025.00443Wer eine rechtskräftige Bewilligungsverfügung im Revisionsweg anfechten will, kann sich nicht auf Tatsachen berufen, die sich bereits zum Zeitpunkt der ursprünglichen Verfügung im eigenen Wahrnehmungsbereich befanden und mit einem ordentlichen Rechtsmittel hätten geltend gemacht werden können. Das Migrationsamt trat daher zu Recht nicht…
- VGer ZH VB.2025.00195Kinder unter zwölf Jahren folgen dem migrationsrechtlichen Status der Eltern; eine vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung setzt voraus, dass auch ein Elternteil die Voraussetzungen dafür erfüllt. Ohne Nachweis der Integration und der Sprachkompetenzen seitens der Eltern ist das Gesuch abzuweisen.
- VGer ZH VB.2024.00570Die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung nach Art. 34 Abs. 4 AIG setzt einen mindestens fünfjährigen ununterbrochenen Aufenthalt mit Aufenthaltsbewilligung sowie die Erfüllung der Integrationskriterien nach Art. 58a AIG voraus; ein kurzzeitiger, mehrere Jahre zurückliegender Sozialhilfebezug steht der Bewilligungserteilung…
- VGer ZH VB.2024.00139Die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung nach Art. 34 Abs. 4 AIG setzt seit der Revision 2019 nur noch in Bezug auf die Sprachkompetenzen eine besonders erfolgreiche Integration voraus; die in der kantonalen Weisung verlangte Voraussetzung eines tadellosen Leumunds während des gesamten Aufenthalts ist zu restriktiv.…
- VGer ZH VB.2024.00451Die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung nach Art. 34 Abs. 4 AIG setzt neurechtlich nur noch in sprachlicher Hinsicht erhöhte Anforderungen gegenüber der ordentlichen Erteilung voraus; die Verweigerung wegen früherer Sozialhilfeabhängigkeit oder länger zurückliegender, nicht besonders schwerwiegender Straftaten erfordert…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.