Entscheide zu Art. 34 Abs. 2 RPG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_500/2025Eine Gemeindebehörde kann gegen die Verweigerung einer Baubewilligung nicht Beschwerde führen, wenn die Bauherrschaft selbst keine Beschwerde erhebt und damit auf das Vorhaben verzichtet. Fehlt ein aktuelles Rechtsschutzinteresse, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.
- BGer 1C_530/2017Das Bundesgericht tritt auf Beschwerden gegen einen kantonalen Zwischenentscheid nicht ein, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und der Entscheid im Rahmen einer Beschwerde gegen den Endentscheid anfechtbar bleibt.
- BGer 1C_86/2007Die Standortgebundenheit einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone kann auch bei Erweiterung auf bestehenden Bauten bejaht werden, wenn keine erhebliche Zweckentfremdung von Nichtbauzonenland eintritt und überwiegende Interessen nicht entgegenstehen (Art. 24 RPG).
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.