Entscheide zu Art. 34 Abs. 2 PBG
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- VRK SG III/3-2024/4Im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens zu einer Richtplanänderung ist eine Machbarkeitsstudie als amtliches Dokument nach OeffG zugänglich; weder der Schutz von Geschäftsgeheimnissen noch die Hängigkeit des Richtplanverfahrens rechtfertigen die Verweigerung der Einsicht, wenn die Behörde keine substantiierte…
- VGer SG B 2020/58, B 2020/72Die Mitwirkung der Bevölkerung gemäss Art. 4 RPG und Art. 34 Abs. 2 PBG ist bei Sondernutzungsplänen zwingend, sofern es sich nicht um untergeordnete Planänderungen handelt. Eine zu späte oder fehlende Mitwirkung führt zur Aufhebung des Planentscheids.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.