Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 34 Abs. 2 PBG

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Entscheide zu Art. 34 Abs. 2 PBG

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  1. VRK SG III/3-2024/414.11.2024 · GutgeheissenIm Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens zu einer Richtplanänderung ist eine Machbarkeitsstudie als amtliches Dokument nach OeffG zugänglich; weder der Schutz von Geschäftsgeheimnissen noch die Hängigkeit des Richtplanverfahrens rechtfertigen die Verweigerung der Einsicht, wenn die Behörde keine substantiierte…
  2. VGer SG B 2020/58, B 2020/7222.10.2020 · AbgewiesenDie Mitwirkung der Bevölkerung gemäss Art. 4 RPG und Art. 34 Abs. 2 PBG ist bei Sondernutzungsplänen zwingend, sofern es sich nicht um untergeordnete Planänderungen handelt. Eine zu späte oder fehlende Mitwirkung führt zur Aufhebung des Planentscheids.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.