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Art. 34 Abs. 2 LALPT

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Entscheide zu Art. 34 Abs. 2 LALPT

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  1. BGer 1C_450/201519.04.2017 · AbgewiesenDie ediktale Bekanntmachung einer planerischen Massnahme (hier: Rückzonung) ist bei grosser Anzahl betroffener Grundeigentümer:innen zulässig, sofern die Betroffenen durch angemessene Sorgfalt Kenntnis erlangen können. Eine persönliche Notifikation ist nicht zwingend erforderlich.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.