Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 336a Abs. 2 OR

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Entscheide zu Art. 336a Abs. 2 OR

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  1. VGer ZH VB.2024.0049822.05.2025 · Teilweise gutgeheissenEine Kündigung wegen Leistungsmängeln erweist sich als unverhältnismässig, wenn die Arbeitgeberin ohne hinreichenden Grund auf die Ansetzung einer Bewährungsfrist verzichtet; das Äussern von Kritik an einem Zielvereinbarungsentwurf und das Einfordern von Konkretisierungen stellt keinen pauschalen Unwillen zur Leistungsverbesserung dar.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.