Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 334 Abs. 2 ZPO

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Entscheide zu Art. 334 Abs. 2 ZPO

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  1. VGer ZH EG.2026.0000202.07.2026 · GutgeheissenDie Berichtigung eines Kanzleifehlers in einem Gerichtsentscheid stellt keine Aufhebung oder Abänderung im Rechtssinne dar und steht damit nicht in einem Spannungsverhältnis zur formellen Rechtskraft. Einzig blosse Schreib- oder Rechnungsfehler können auf diesem Weg korrigiert werden, nicht jedoch Fehler bei der Sachverhaltsermittlung…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.