Entscheide zu Art. 33 StrG
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- VGer SG B 2025/101Ein Strassenbauprojekt und Teilstrassenplan für einen Gemeindeweg 2. Klasse ist rechtmässig, wenn es sich innerhalb des kommunalen Ermessensspielraums bewegt, die gesetzlichen Voraussetzungen für den Strassenbau erfüllt und die Eingriffe in private Rechte verhältnismässig sind.
- VGer SG B 2023/203Ein unterlassenes Mitwirkungsverfahren nach Art. 4 RPG bei Sondernutzungsplänen (Teilstrassenpläne) führt zur Rückweisung der Pläne an die Planungsbehörde, selbst wenn der Mangel erst im Beschwerdeverfahren gerügt wird. Die Genehmigungsbehörde muss die Einhaltung der Mitwirkungspflicht prüfen.
- VGer SG B 2021/101Die Enteignung von 7 m² für eine Bushaltestellen-Ausbuchtung ist nicht hinreichend begründet, wenn das öffentliche Interesse an der Ausbuchtung (insbesondere für einen Haltestellen-Unterstand) nicht dargetan und die Verhältnismässigkeit nicht geprüft ist. Eine Koordination mit dem baurechtlichen Verfahren ist erforderlich.
- VGer SG B 2017/186Ein Strassenbauprojekt mit Teilstrassenplan für den Ersatz einer Brücke im Gewässerraum ist rechtmässig, wenn es standortgebunden ist, im öffentlichen Interesse liegt und die strassenrechtlichen sowie gewässerschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
- VGer SG B 2017/113Die Enteignung für ein Kantonsstrassenprojekt ist zulässig, wenn das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit und dem Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer das private Interesse an der Erhaltung des Grundeigentums überwiegt und keine gleichwertigen Alternativen bestehen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.