Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 33 BV

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Entscheide zu Art. 33 BV

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  1. VGer ZH VB.2018.0017714.03.2019 · AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind gesetzes- und verfassungskonform; Mobilfunkantennen gelten als zonenkonform in Bauzonen, wenn sie in unmittelbarer funktioneller Beziehung zum Standort stehen und im Wesentlichen Bauzonenland abdecken.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.