Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 33 Abs. 3 lit. b LPT

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Entscheide zu Art. 33 Abs. 3 lit. b LPT

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  1. BGer 1C_26/202611.02.2026 · NichteintretenEine kantonale Entscheidung, die eine Planungsvariante wegen unzulässiger Amtsänderungen an den Gemeindereglement zurückweist, ist als Zwischenentscheid nach Art. 93 LTF nur anfechtbar, wenn ein irreparabler Nachteil oder eine besonders aufwendige Beweisaufnahme droht. Dies ist nicht der Fall, wenn die Gemeinde frei bleibt, eine neue…
  2. BGer 1C_251/202402.09.2024 · AbgewiesenDie kantonale Instanz darf bei der Prüfung einer kommunalen Baubewilligung die Auslegung einer unbestimmten Norm der NAPR (hier: Abstandsregelung für unterirdische Bauten) nur mit Zurückhaltung kontrollieren, sofern die Gemeindeautonomie betroffen ist. Eine Abweichung von der Regel ist nur bei besonderen Umständen zulässig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.