Bestimmung · 9 Entscheide

Art. 33 Abs. 3 AIG

9 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
9
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Korpusmittel
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Entscheide zu Art. 33 Abs. 3 AIG

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  1. VGer ZH VB.2025.0049221.04.2026 · AbgewiesenEine Aufenthaltsbewilligung, die ein Jahr und fünf Monate nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erstmals verlängert werden soll, gilt als erloschen (Art. 61 Abs. 1 lit. c AIG); weder die behaupteten gesundheitlichen Einschränkungen noch der Strafvollzug stellen einen entschuldbaren Grund für die verspätete Einreichung des…
  2. VGer ZH VB.2025.0078601.04.2026 · AbgewiesenMit dem rechtskräftigen Widerruf des Asyls und der Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft ist der Aufenthaltszweck erfüllt und ein Widerrufsgrund nach Art. 62 Abs. 1 lit. d AIG gegeben; Zeitspannen mit lediglich prozessualem Aufenthalt gelten nicht als rechtmässiger Aufenthalt im Sinne von Art. 8 Abs. 1 EMRK, weshalb die…
  3. VGer ZH VB.2024.0058619.06.2025 · AbgewiesenWird ein Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung mehr als zwei Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ohne entschuldbaren Grund eingereicht, gilt die Bewilligung gemäss Art. 61 Abs. 1 lit. c AIG als erloschen. Ein Anspruch auf Neuerteilung gestützt auf das Recht auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK setzt eine…
  4. VGer ZH VB.2024.0050705.06.2025 · AbgewiesenEin langjähriger Sozialhilfebezug von über Fr. 250'000.- erfüllt den Widerrufsgrund nach Art. 62 Abs. 1 lit. e AIG; dem gewichtigen öffentlichen Interesse an der Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung stehen keine überwiegenden privaten Interessen gegenüber, wenn die Sozialhilfeabhängigkeit qualifiziert verschuldet und die…
  5. VGer ZH VB.2024.0016610.04.2025 · GutgeheissenEin deutlich verspätetes Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ist zuzulassen, wenn die Verspätung auf vertretbaren Gründen beruht; die Nichtverlängerung erweist sich als unverhältnismässig, wenn der Wegweisungsvollzug unzumutbar ist und das private Interesse an einem Verbleib das öffentliche Wegweisungsinteresse überwiegt.
  6. VGer ZH VB.2023.0039230.05.2024 · GutgeheissenDie Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung einer seit ihrem siebten Lebensjahr in der Schweiz aufgewachsenen und vollständig integrierten Ausländerin der zweiten Generation erweist sich trotz erheblicher Verschuldung als unverhältnismässig, da das private Interesse am Verbleib das öffentliche Fernhalteinteresse überwiegt. Eine…
  7. VGer ZH VB.2023.0069921.02.2024 · AbgewiesenWer trotz angemessenen Einkommens und wiederholter ausländerrechtlicher Verwarnungen nur einen Bruchteil seines Überschusses zur Schuldentilgung aufwendet, handelt mutwillig und erfüllt die Widerrufsgründe gemäss Art. 62 Abs. 1 lit. c und d AIG. Das öffentliche Fernhalteinteresse überwiegt in einem solchen Fall die privaten Interessen…
  8. VGer BE 100 2021 7525.04.2023 · AbgewiesenDie Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung wegen andauernder, teilweise selbstverschuldeter Sozialhilfeabhängigkeit ist verhältnismässig, wenn keine positive Zukunftsprognose vorliegt und die Rückkehr ins Heimatland zumutbar ist.
  9. VGer BE 100 2020 42310.01.2023 · AbgewiesenBei Vorliegen des Widerrufsgrunds der Sozialhilfeabhängigkeit (Art. 62 Abs. 1 Bst. e AIG) überwiegt das öffentliche Fernhalteinteresse die privaten Bleibeinteressen, wenn die Abhängigkeit überwiegend selbstverschuldet ist, die Integration trotz langer Aufenthaltsdauer gescheitert und der Wegweisungsvollzug trotz HIV-Infektion zumutbar…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.