Entscheide zu Art. 33 Abs. 2 und 3 lit. b LAT
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- BGer 1C_288/2022Die Umzonung von Flächen aus der Landwirtschaftszone für öffentliche Einrichtungen (Schulbauten, Parkplatz) ist zulässig, wenn die kantonale Mindestfläche für SDA eingehalten wird und eine vollständige Interessenabwägung nach Art. 30 Abs. 1bis OAT stattgefunden hat.
- BGer 1C_327/2019Die Einzonung einer Parzelle in eine Zone d'ancienne localité (ZAL) zur Erhaltung von Zwischenräumen und Schutz des Ortsbildes ist rechtmässig, wenn sie auf einer korrekten Interessenabwägung gemäss Art. 33 Abs. 3 lit. b LAT basiert und die kantonale Rekursinstanz ihren vollen Prüfungsumfang wahrt.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.