Entscheide zu Art. 32d Abs. 5 USG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer AG WBE.2025.211Freiwillig durchgeführte Voruntersuchungen eines im Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragenen Standorts sind altlastenrechtlich notwendige Massnahmen im Sinne von Art. 32d USG, sofern sie ohne den Anlass des Verkaufswillens früher oder später behördlich angeordnet worden wären. Bei mehreren Verhaltensstörern ist der…
- BRG ZH BRGE III Nrn. 0074-0075/2016Ein im Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragener Prozessstandort gilt als eigenständiger «im Kataster eingetragener Standort» im Sinne von Art. 32d Abs. 5 USG; erweist sich dieser als nicht belastet mit dem vermuteten Stoff, hat das zuständige Gemeinwesen die Untersuchungskosten zu tragen, unabhängig davon, ob weitere…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.