Entscheide zu Art. 32a USG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2023.00189Kommunale Abfallgrundgebühren bedürfen einer formell-gesetzlichen Grundlage auf Stufe eines Gemeindeerlasses; ein blosser Behördenerlass (Gemeinderatserlass) genügt dem abgaberechtlichen Legalitätsprinzip nicht. Weder Art. 32a USG noch § 37 Abs. 2 AbfG stellen eine hinreichende formell-gesetzliche Grundlage für die kommunale Grundgebühr…
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0064/2022Eine Kehrichtgrundgebühr kann auch von Gesellschaften erhoben werden, die keinerlei wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sofern sie über eine eigene Domiziladresse verfügen, da bereits die blosse Möglichkeit der Nutzung der Abfallinfrastruktur die Gebührenpflicht begründet.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.