Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 32a USG

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Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 32a USG

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  1. VGer ZH VB.2023.0018907.03.2024 · Teilweise gutgeheissenKommunale Abfallgrundgebühren bedürfen einer formell-gesetzlichen Grundlage auf Stufe eines Gemeindeerlasses; ein blosser Behördenerlass (Gemeinderatserlass) genügt dem abgaberechtlichen Legalitätsprinzip nicht. Weder Art. 32a USG noch § 37 Abs. 2 AbfG stellen eine hinreichende formell-gesetzliche Grundlage für die kommunale Grundgebühr…
  2. BRG ZH BRGE IV Nr. 0064/202214.04.2022 · AbgewiesenEine Kehrichtgrundgebühr kann auch von Gesellschaften erhoben werden, die keinerlei wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sofern sie über eine eigene Domiziladresse verfügen, da bereits die blosse Möglichkeit der Nutzung der Abfallinfrastruktur die Gebührenpflicht begründet.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.