Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 32 BGG

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Entscheide zu Art. 32 BGG

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  1. BGer 1C_154/201626.01.2017 · Besonderer AusgangZieht eine Beschwerdeführerin ihre Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gestützt auf einen Parteienvergleich zurück, so schreibt der Einzelrichter das Verfahren gemäss Art. 32 Abs. 2 BGG ab; eine materielle Prüfung des Nutzungsplans findet nicht statt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.