Bestimmung · 4 Entscheide

Art. 32 Abs. 2 DBG

4 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
4
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
25 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 32 Abs. 2 DBG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH SB.2024.0007006.11.2024 · AbgewiesenEnergiesparende Massnahmen beim Ersatzneubau einer Liegenschaft sind steuerrechtlich nicht als Unterhaltskosten abziehbar; abzugsfähig sind beim Ersatzneubau einzig die Rückbaukosten (Art. 32 Abs. 2 DBG). Die bundesgerichtliche Praxisänderung zu BGE 149 II 27 betreffend den 'wirtschaftlichen Neubau' gilt nur für Instandstellungsarbeiten…
  2. VRK SG I/1-2021/21717.10.2022 · Teilweise gutgeheissenEine bidirektionale Ladestation für Elektrofahrzeuge gilt steuerrechtlich funktional als Batteriespeicher und ist anteilsmässig als Energiespar- und Umweltschutzinvestition nach Art. 44 Abs. 2 StG abzugsfähig. Die duale Funktion (Hausversorgung und Fahrzeugladen) ist durch eine Pauschale von drei Vierteln zugunsten des…
  3. VGer SG B 2020/100, B 2020/10109.09.2020 · AbgewiesenAnwaltskosten für eine Baueinsprache sind nur dann als Liegenschaftsunterhaltskosten steuerlich abzugsfähig, wenn das zugrunde liegende Verfahren nicht offensichtlich aussichtslos erscheint und das Grundstück der steuerpflichtigen Person unmittelbar betroffen ist. Eine Baueinsprache gegen eine Fassadensanierung mit Photovoltaikanlage…
  4. VRK SG I/1-2016/214, 21520.06.2017 · AbgewiesenKosten der Altlastensanierung eines unbebauten Baulandgrundstücks im Zuge eines Neubauprojekts sind keine abziehbaren Unterhaltskosten, sondern Anlagekosten, da sie nicht der Erhaltung einer bestehenden Ertragsquelle dienen, sondern erst die Voraussetzungen für die künftige Nutzung des Grundstücks schaffen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.