Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 32 Abs. 1 BGG

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Entscheide zu Art. 32 Abs. 1 BGG

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  1. BGer 1C_263/202205.03.2024 · Besonderer AusgangWerden die streitbetroffenen Grundstücke während des bundesgerichtlichen Verfahrens zwangsversteigert und erklärt die neue Eigentümerin, das bewilligte Bauvorhaben nicht umsetzen zu wollen, entfällt das Rechtsschutzinteresse; das Verfahren ist als gegenstandslos abzuschreiben und die Baubewilligungen treten nicht in Kraft.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.