Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 31 Abs. V WG

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Entscheide zu Art. 31 Abs. V WG

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  1. VGer ZH VB.2019.0009626.09.2019 · Teilweise gutgeheissenDie Waffeneinziehung zum Schutz vor Selbst- oder Drittgefährdung überwiegt das Eigentumsinteresse des Betroffenen; sie darf jedoch nicht entschädigungslos erfolgen, da dies über das Erforderliche hinausginge.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.