Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 31 Abs. 2 lit. c und d GSchG

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Entscheide zu Art. 31 Abs. 2 lit. c und d GSchG

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  1. BGer 1C_526/201512.10.2016 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung erfordert eine ganzheitliche Betrachtung der Umweltauswirkungen des Projekts 'Überleitung Lugnez' unter Einbezug der bestehenden Anlagen und deren Sanierungsbedarf. Eine isolierte Prüfung des Projekts ohne Koordination mit den Restwassersanierungen der bestehenden Anlagen ist bundesrechtswidrig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.