Bestimmung · 10 Entscheide

Art. 31 Abs. 1 VZAE

10 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
10
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Korpusmittel
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Entscheide zu Art. 31 Abs. 1 VZAE

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  1. VGer ZH VB.2025.0050026.11.2025 · AbgewiesenTrotz langjährigem Aufenthalt von über 25 Jahren in der Schweiz ist vorläufig aufgenommenen Personen eine Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG zu verweigern, wenn erhebliche und selbst verschuldete Integrationsdefizite in sprachlicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht bestehen, die sich nicht allein auf besondere…
  2. VGer ZH VB.2025.0043015.10.2025 · AbgewiesenEin nachehelicher Härtefall nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG liegt nicht vor, wenn die Wiedereingliederung im Heimatland zumutbar ist und der Beschwerdeführer weder eine vertiefte sprachliche noch eine wirtschaftliche Integration nachweist, erheblich verschuldet ist und wiederholt strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Auch aus Art.…
  3. VGer ZH VB.2024.0028307.05.2025 · GutgeheissenEiner vorläufig aufgenommenen Person, die sich seit mehr als zehn Jahren ordnungsgemäss in der Schweiz aufhält, ist eine Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG zu erteilen, wenn altersbedingte Einschränkungen die Integrationsdefizite erklären und eine Rückkehr dauerhaft unzumutbar erscheint. Integrationsdefizite des…
  4. VGer ZH VB.2024.0040407.11.2024 · Teilweise gutgeheissenAuch vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer, die erst im fortgeschrittenen Alter in die Schweiz einreisen, müssen sich aktiv um sprachliche und soziale Integration bemühen; ungenügende Integrationsbemühungen können die Verweigerung einer Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG rechtfertigen, selbst nach über…
  5. VGer ZH VB.2024.0030316.10.2024 · GutgeheissenVorläufig aufgenommene Personen, die ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten können und über eine ausgeprägte soziale und sprachliche Integration verfügen, erfüllen die Voraussetzungen für eine Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG; die Beurteilung der wirtschaftlichen Selbsterhaltungsfähigkeit hat anhand der…
  6. VGer ZH VB.2023.0031325.09.2024 · AbgewiesenKeine wiedererwägungsweise Umwandlung einer vorläufigen Aufnahme in eine Aufenthaltsbewilligung, wenn seit der letzten rechtskräftigen Beurteilung keine entscheidrelevanten neuen Tatsachen oder Rechtsänderungen vorliegen. Sprachliche und wirtschaftliche Integrationsdefizite rechtfertigen die Bewilligungsverweigerung auch nach Erreichen…
  7. VGer ZH VB.2024.0011825.09.2024 · AbgewiesenDie Niederlassungsbewilligung erlischt bei mehr als sechsmonatiger Landesabwesenheit oder Verlegung des Lebensmittelpunkts ins Ausland; eine Härtefallbewilligung fällt ausser Betracht, wenn die betroffene Person ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt bereits vor dem Erlöschen weitgehend in ihr Herkunftsland zurückverlagert hat.…
  8. VGer ZH VB.2024.0026721.08.2024 · AbgewiesenEin Aufenthaltsanspruch nach Art. 8 Ziff. 1 EMRK für volljährige Kinder setzt ein bestehendes, personenspezifisch ausgerichtetes Abhängigkeitsverhältnis zur in der Schweiz anwesenheitsberechtigten Bezugsperson voraus; die blosse Betreuungsbedürftigkeit genügt nicht, solange die Pflege durch eine andere Person tatsächlich sichergestellt…
  9. VGer ZH VB.2023.0068017.04.2024 · Teilweise gutgeheissenAuch nach Erreichen des Pensionsalters kann bei vorläufig aufgenommenen Personen das vor der Pensionierung unzureichend ausgeschöpfte Erwerbspotenzial negativ berücksichtigt werden; die Umwandlung einer vorläufigen Aufnahme in eine Härtefallbewilligung setzt eine nachweisbare Integrationsleistung voraus (Art. 84 Abs. 5 i.V.m. Art. 30…
  10. VGer ZH VB.2023.0063007.02.2024 · GutgeheissenEine 91-jährige türkische Staatsangehörige, die nach dem Erdbeben vom 6. Februar 2023 Heim und Hab verloren hat und sich seit 14 Jahren persönlich mit der Schweiz verbunden fühlt, hat Anspruch auf Prüfung als schwerwiegender persönlicher Härtefall nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG; die Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung und die damit…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.