Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 31 Abs. 1 StrG

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Entscheide zu Art. 31 Abs. 1 StrG

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  1. VGer SG B 2017/11326.09.2018 · AbgewiesenDie Enteignung für ein Kantonsstrassenprojekt ist zulässig, wenn das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit und dem Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer das private Interesse an der Erhaltung des Grundeigentums überwiegt und keine gleichwertigen Alternativen bestehen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.