Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 31 Abs. 1 StG

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Entscheide zu Art. 31 Abs. 1 StG

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  1. VRK SG I/1-2021/28 und 2918.02.2022 · Teilweise gutgeheissenWer im Einspracheverfahren trotz behördlicher Aufforderung keine Belege einreicht, trägt die gesamten Verfahrenskosten gemäss Art. 95 Abs. 2 VRP, auch wenn er im Rekursverfahren mit nachträglich eingereichten Unterlagen teilweise obsiegt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.