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Art. 31 Abs. 1 Satz 2 BauR

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Entscheide zu Art. 31 Abs. 1 Satz 2 BauR

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  1. BGer 1C_615/202212.12.2024 · AbgewiesenDie Baubewilligung für Mehrfamilienhäuser im Überbauungsplan Chlosterwies ist bundesrechtskonform, da der Gewässerraum des Chrottenbachs die Mindestbreite nach Art. 41a Abs. 2 lit. a GSchV einhält und die kantonale Rechtsanwendung nicht willkürlich ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.