Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 31 Abs. 1 BauR

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Entscheide zu Art. 31 Abs. 1 BauR

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  1. VGer SG B 2022/8830.09.2022 · AbgewiesenAbweichungen von baureglementarischen Vorschriften (z. B. Einlenkerradius, Gebäudeabstände) sind im Baubewilligungsverfahren zulässig, wenn sie durch verbindliche Festlegungen in einem rechtskräftigen Überbauungsplan oder Baulinienplan gedeckt sind und die Funktionsfähigkeit sowie öffentliche Interessen gewahrt bleiben.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.