Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 31 Abs. 1 AnwG

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Entscheide zu Art. 31 Abs. 1 AnwG

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  1. VGer SG B 2022/7615.12.2022 · Teilweise gutgeheissenIm Rekursverfahren vor Verwaltungsbehörden wird das Honorar als Pauschale (Art. 22 Abs. 1 lit. a HonO, CHF 500–6000) entschädigt; massgebend ist nicht der tatsächliche Zeitaufwand, sondern der notwendige Aufwand (Art. 98 Abs. 2 VRP). Den Behörden kommt bei der Bemessung ein erheblicher Ermessensspielraum zu, der verwaltungsgerichtlich…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.