Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 30 AnwG

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Entscheide zu Art. 30 AnwG

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  1. VGer SG B 2021/21625.10.2021 · Besonderer AusgangNach Gutheissung einer Beschwerde durch das Bundesgericht sind die Kosten und Entschädigungen der kantonalen Verfahren dem Verfahrensausgang entsprechend neu zu verlegen; die obsiegende Partei hat Anspruch auf Rückerstattung der Kostenvorschüsse sowie auf ausseramtliche Entschädigung.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.