Entscheide zu Art. 30 Abs. 1 VRP
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- VGer SG B 2020/171Die fehlerhafte Bezeichnung des Baubewilligungsverfahrens als vereinfachtes statt ordentliches Verfahren führt nicht zur Nichtigkeit der Einsprachefrist oder einer allenfalls erteilten Baubewilligung, wenn das Verfahren tatsächlich ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Eine verspätete Einsprache ist unzulässig.
- VGer SG B 2019/102Eine Vollstreckungsanordnung zur Umsetzung einer rechtskräftigen Baubewilligungsauflage kann nur noch insoweit angefochten werden, als die behauptete Rechtswidrigkeit im Vollstreckungsentscheid selbst begründet ist. Eine Nichtigkeit der ursprünglichen Verfügung muss ausserordentlich schwerwiegend sein.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.