Entscheide zu Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG
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- VGer ZH VB.2025.00779Bei unfreiwilliger Beendigung der Erwerbstätigkeit nach einem Arbeitsunfall erlischt der freizügigkeitsrechtliche Arbeitnehmerstatus, wenn die betroffene Person in verschuldeter Weise keine ernsthaften Bemühungen um eine neue Stelle nachweist und keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Die Nichtverlängerung der…
- VGer ZH VB.2026.00267Ein nachträglicher Familiennachzug nach Ablauf der Fünfjahresfrist gemäss Art. 47 Abs. 4 AIG setzt wichtige familiäre Gründe voraus; ein seit Jahren bekannter, aber nicht zur Pflegebedürftigkeit führender Gesundheitszustand des in der Schweiz niedergelassenen Ehegatten sowie eine jahrelang freiwillig in Kauf genommene räumliche Trennung…
- VGer ZH VB.2026.00232Für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur selbständigen Erwerbstätigkeit an Drittstaatenangehörige ist ein positiver arbeitsmarktlicher Vorentscheid des Amts für Wirtschaft zwingend vorausgesetzt; fehlt dieser, erübrigt sich eine materielle Prüfung des Gesuchs. Wer als Touristin einreist und durch Gründung einer Gesellschaft…
- VGer ZH VB.2026.00198Bei einem bald zwölfjährigen Kind, das seit seinem sechsten Lebensjahr in der Schweiz aufgewachsen ist und hier eine vertiefte Integration erfahren hat, kann die erzwungene Wegweisung nach rechtskräftiger Ausreiseverfügung einer unzumutbaren Entwurzelung gleichkommen; in einem solchen Fall erweist sich die Verweigerung des prozeduralen…
- VGer ZH VB.2025.00492Eine Aufenthaltsbewilligung, die ein Jahr und fünf Monate nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erstmals verlängert werden soll, gilt als erloschen (Art. 61 Abs. 1 lit. c AIG); weder die behaupteten gesundheitlichen Einschränkungen noch der Strafvollzug stellen einen entschuldbaren Grund für die verspätete Einreichung des…
- VGer ZH VB.2025.00592Die mangelnde sprachliche, wirtschaftliche und soziale Integration irakischer Eheleute, die seit 2009 vorläufig aufgenommen sind, rechtfertigt die Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung; die lange Aufenthaltsdauer allein begründet keinen schwerwiegenden persönlichen Härtefall nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG. Bei der Beurteilung der…
- VGer ZH VB.2025.00748Ein rechtskräftig weggewiesener Ausländer, der nach seiner Ausweisung weiterhin im Drogenhandel tätig bleibt und seine Ausreiseverpflichtung missachtet, erfüllt die Voraussetzungen für eine Neubeurteilung seines Aufenthaltsbewilligungsgesuchs nicht; das öffentliche Fernhalteinteresse erhöht sich durch fortgesetzte einschlägige…
- VGer ZH VB.2025.00763Die Niederlassungsbewilligung erlischt nach Art. 61 Abs. 2 AIG automatisch und von Gesetzes wegen, sobald sich eine ausländische Person mehr als sechs aufeinanderfolgende Monate im Ausland aufhält, ohne ein Gesuch um Aufrechterhaltung zu stellen – unabhängig von den Gründen der Abwesenheit. Eine Berufung auf den Schutz des Privatlebens…
- VGer ZH VB.2025.00824Die obligatorische Landesverweisung stellt einen Ausschlussgrund für die Erteilung einer ausländerrechtlichen Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG dar; die Migrationsbehörden sind an rechtskräftige Strafurteile mit Landesverweisung gebunden und können davon nicht abweichen. Eine Vorinstanz, die ein ausländerrechtliches…
- VGer ZH VB.2026.00022Wer keinen Rechtsanspruch auf Anwesenheit in der Schweiz vertretbar darlegen kann, vermag keinen nicht wiedergutzumachenden Nachteil im Sinn von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG zu begründen; auf eine Beschwerde gegen den Entscheid über den prozeduralen Aufenthalt ist deshalb nicht einzutreten. Eine Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1…
- VGer ZH VB.2025.00451Die Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung nach Art. 14 Abs. 6 AsylG wird durch ein hängiges Asylverfahren nicht gegenstandslos. Ein nachehelicher Härtefall nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG setzt voraus, dass die geltend gemachten Wiedereingliederungsprobleme einen Bezug zur Ehe aufweisen.
- VGer ZH VB.2025.00611Die Nichtverlängerung einer EU/EFTA-Aufenthaltsbewilligung ist rechtmässig, wenn das eheliche Zusammenleben in der Schweiz weniger als drei Jahre dauerte und kein nachehelicher Härtefall belegt ist. Private Interessen am Verbleib (Bindung zur erwachsenen Tochter, gesundheitliche Beschwerden) überwiegen die öffentlichen Interessen an der…
- VGer ZH VB.2025.00500Trotz langjährigem Aufenthalt von über 25 Jahren in der Schweiz ist vorläufig aufgenommenen Personen eine Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG zu verweigern, wenn erhebliche und selbst verschuldete Integrationsdefizite in sprachlicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht bestehen, die sich nicht allein auf besondere…
- VGer ZH VB.2025.00358Ein nachehelicher Aufenthaltsanspruch nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG scheitert bereits an der zeitlichen Mindestvoraussetzung einer dreijährigen ehelichen Gemeinschaft. Ohne weit überdurchschnittliche wirtschaftliche und soziale Verwurzelung besteht auch kein nachehelicher Härtefall nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG, und Art. 8 EMRK…
- VGer ZH VB.2025.00482Die ausländerrechtliche Interessenabwägung bei einer Aufenthaltsbeendigung muss sämtliche wesentlichen Aspekte erfassen, wozu auch die Zumutbarkeit der Rückkehr ins Heimatland gehört; eine Interessenabwägung, die drohende Nachteile im Heimatstaat vollständig unberücksichtigt lässt, verletzt Art. 96 Abs. 1 AIG. Die Sache ist zur…
- VGer ZH VB.2025.00381Volljährigen Kindern steht aus Art. 8 EMRK nur dann ein Aufenthaltsanspruch bei ihren Eltern zu, wenn ein besonderes, personenspezifisch ausgerichtetes Abhängigkeitsverhältnis besteht; rein emotionale, spirituelle oder religiöse Bindungen genügen nicht. Die Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung für einen 42-jährigen Sohn verletzt…
- VGer ZH VB.2024.00745Ein nachträglicher Familiennachzug ausserhalb der gesetzlichen Fristen (Art. 47 Abs. 4 AIG) setzt wichtige familiäre Gründe voraus; eine Familie, die freiwillig jahrelang getrennt gelebt hat, bringt damit ihr beschränktes Interesse an einem gemeinsamen Familienleben in der Schweiz zum Ausdruck, sodass die angestrebte…
- VGer ZH VB.2025.00097Eine erloschene Aufenthaltsbewilligung begründet nach mehrjährigem ununterbrochenen Auslandsaufenthalt keinen Anspruch auf Wiedererteilung, wenn die ausländische Person wegen schwerwiegender Betäubungsmitteldelikte verurteilt wurde und jahrelang von der Sozialhilfe abhängig war. Die ausländische Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von…
- VGer ZH VB.2024.00656Bei volljährigen Kindern mit Behinderung begründet Art. 8 Abs. 1 EMRK nur dann ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, wenn ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis besteht und die Pflege zwingend durch die anwesenheitsberechtigte Mutter erbracht werden muss; selbst dann überwiegen die öffentlichen, insbesondere fiskalischen Interessen, wenn…
- VGer ZH VB.2024.00776Ein Drittstaatsangehöriger, der sein Aufenthaltsrecht von einer EU-Staatsangehörigen ableitete, verliert dieses mit dem Scheitern der Ehe; die Rückkehr der Ehefrau in ihr Heimatland schliesst zusätzlich den nachehelichen Härtefall nach Art. 50 AIG in Verbindung mit Art. 2 FZA aus.
- VGer ZH VB.2024.00283Einer vorläufig aufgenommenen Person, die sich seit mehr als zehn Jahren ordnungsgemäss in der Schweiz aufhält, ist eine Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG zu erteilen, wenn altersbedingte Einschränkungen die Integrationsdefizite erklären und eine Rückkehr dauerhaft unzumutbar erscheint. Integrationsdefizite des…
- VGer ZH VB.2025.00079Nach Auflösung der ehelichen Gemeinschaft mit einem EU-Bürger entfällt das abgeleitete Aufenthaltsrecht; ein nachehelicher Härtefall nach Art. 50 AIG setzt sowohl eine mindestens dreijährige Ehegemeinschaft als auch eine erfolgreiche Integration voraus, wobei fehlende Sprachkenntnisse, Sozialhilfeabhängigkeit und ungenügende…
- VGer ZH VB.2025.00124Die Niederlassungsbewilligung erlischt nach Ablauf der behördlich gewährten Aufrechterhaltungsfrist von Gesetzes wegen automatisch; auf die Gründe der Verspätung kommt es nicht an. Ein persönlicher Härtefall kann nicht für eine bloss künftig drohende, derzeit nicht eingetretene Situation geltend gemacht werden.
- VGer ZH VB.2024.00383Volljährige Kinder können aus dem Recht auf Familienleben (Art. 8 Abs. 1 EMRK, Art. 13 Abs. 1 BV) nur dann einen Nachzugsanspruch zu ihren in der Schweiz anwesenheitsberechtigten Eltern ableiten, wenn eine personenspezifische Betreuungs- oder Pflegebedürftigkeit nachgewiesen ist, die über eine alters- und krankheitsbedingte…
- VGer ZH VB.2024.00468Ein volljähriger Sohn (über 18 Jahre) hat keinen Anspruch auf Familiennachzug nach Art. 44 Abs. 1 AIG; ein aus Art. 8 Abs. 1 EMRK oder Art. 13 Abs. 1 BV abgeleiteter Nachzugsanspruch setzt ein besonderes, personenspezifisches Abhängigkeitsverhältnis voraus, das durch eine vage psychische Diagnose ohne belegten Betreuungsbedarf nicht…
- VGer ZH VB.2024.00469Nach einem zehnjährigen rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz kann Art. 8 EMRK grundsätzlich auch für die Neuerteilung einer Aufenthaltsbewilligung herangezogen werden, sofern die betroffene Person besonders intensive berufliche oder soziale Bindungen in der Schweiz nachweist und die Ausweisung angesichts der bestehenden Interessen…
- VGer ZH VB.2024.00770Eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung ist zu verweigern, wenn erhebliche Indizien für eine Scheinehe vorliegen und die Zulassungsvoraussetzungen nach der Heirat nicht offensichtlich erfüllt wären. Die Beweislast für eine echte Beziehung liegt beim Gesuchsteller.
- VGer ZH VB.2024.00386Die Berufung auf den formellen Bestand einer Ehe ist rechtsmissbräuchlich, wenn die eheliche Gemeinschaft definitiv gescheitert ist; die abgeleitete Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA der drittstaatsangehörigen Ehegattin kann gestützt auf Art. 23 Abs. 1 VFP i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. d AIG widerrufen werden. Unsubstantiierte und…
- VGer ZH VB.2024.00516Die Niederlassungsbewilligung erlischt nach Art. 61 Abs. 1 lit. a bzw. Abs. 2 AIG auch bei wiederholten kürzeren Auslandaufenthalten, wenn der Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt wurde; die blosse Rückkehr für Arzttermine oder Familienbesuche stellt keine Wiederherstellung des Lebensmittelpunkts dar. Das Gericht verneint einen…
- VGer ZH VB.2024.00679Ein hängiges zivilrechtliches Ehevorbereitungsverfahren ist keine zwingende Voraussetzung für die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung, sofern der Ehewille anderweitig hinreichend nachgewiesen ist und der Eheschluss in absehbarer Zeit erwartet werden kann. Das Migrationsamt verletzt das rechtliche Gehör, wenn…
- VGer ZH VB.2024.00455Die Scheidung vom Ehemann stellt keine wesentliche Änderung der Sachlage im Sinne der Rechtsprechung dar, welche einen Anspruch auf materielle Neubeurteilung eines bereits rechtskräftig abgewiesenen Gesuchs um Aufenthaltsbewilligung begründen würde. Das Migrationsamt hätte auf das neue Härtefallgesuch nicht eintreten dürfen.
- VGer ZH VB.2024.00404Auch vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer, die erst im fortgeschrittenen Alter in die Schweiz einreisen, müssen sich aktiv um sprachliche und soziale Integration bemühen; ungenügende Integrationsbemühungen können die Verweigerung einer Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG rechtfertigen, selbst nach über…
- VGer ZH VB.2024.00413Eine Aufenthaltsbewilligung erlischt von Gesetzes wegen nach sechsmonatiger nicht gemeldeter Auslandabwesenheit (Art. 61 Abs. 2 AIG) und lebt bei Wiedereinreise nicht einfach wieder auf. Der blosse formelle Fortbestand einer Ehe genügt für einen Familiennachzug nicht; erforderlich ist ein echter, auf Führung der Lebensgemeinschaft…
- VGer ZH VB.2024.00537Eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung ist zu verweigern, wenn die zivilrechtlich erforderlichen Dokumente nicht in absehbarer Zeit beschafft werden können und Indizien auf eine geplante Scheinehe hinweisen. Der Antragsteller hat den Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens und allfällige Scheineheermittlungen im Ausland…
- VGer ZH VB.2024.00303Vorläufig aufgenommene Personen, die ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten können und über eine ausgeprägte soziale und sprachliche Integration verfügen, erfüllen die Voraussetzungen für eine Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG; die Beurteilung der wirtschaftlichen Selbsterhaltungsfähigkeit hat anhand der…
- VGer ZH VB.2024.00461Das Verschweigen einer die eheliche Gemeinschaft konkurrenzierenden Parallelbeziehung sowie eines gemeinsamen Kindes gegenüber der Migrationsbehörde begründet eine Täuschungsabsicht im Sinn von Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG und führt zur Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Der auf einer Scheinehe beruhende Verlängerungsanspruch…
- VGer ZH VB.2024.00511Nach Scheitern der ehelichen Gemeinschaft mit einem EU-Bürger, der lediglich über eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA (keine Niederlassungsbewilligung) verfügte, richtet sich ein nacheheliches Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Ehegattin nicht nach Art. 50 AIG, sondern allein nach Art. 77 VZAE; ein nachehelicher Härtefall setzt…
- VGer ZH VB.2023.00313Keine wiedererwägungsweise Umwandlung einer vorläufigen Aufnahme in eine Aufenthaltsbewilligung, wenn seit der letzten rechtskräftigen Beurteilung keine entscheidrelevanten neuen Tatsachen oder Rechtsänderungen vorliegen. Sprachliche und wirtschaftliche Integrationsdefizite rechtfertigen die Bewilligungsverweigerung auch nach Erreichen…
- VGer ZH VB.2024.00118Die Niederlassungsbewilligung erlischt bei mehr als sechsmonatiger Landesabwesenheit oder Verlegung des Lebensmittelpunkts ins Ausland; eine Härtefallbewilligung fällt ausser Betracht, wenn die betroffene Person ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt bereits vor dem Erlöschen weitgehend in ihr Herkunftsland zurückverlagert hat.…
- VGer ZH VB.2024.00304Die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines drittstaatsangehörigen Elternteils ist rechtmässig, wenn dieser seine gerichtlich festgesetzten Unterhaltspflichten gegenüber seinem in der Schweiz anwesenheitsberechtigten Kind schuldhaft nicht erfüllt und damit die besonders enge wirtschaftliche Beziehung im Sinne von Art. 8 EMRK…
- VGer ZH VB.2024.00482Ein Drittstaatsangehöriger kann aus einer weniger als drei Jahre dauernden Ehe mit einer EU-Staatsangehörigen keinen nachehelichen Aufenthaltsanspruch ableiten, da die Dreijahresfrist nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG absolut gilt. Der Widerruf der Aufenthaltsbewilligung erweist sich als verhältnismässig, wenn keine wichtigen persönlichen…
- VGer ZH VB.2024.00384Bei der Berechnung der Dreijahresfrist für ein nacheheliches Aufenthaltsrecht (Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG) ist im Ausland verbrachte Zeit nicht anrechenbar; mehrere aufeinanderfolgende Ehegemeinschaften zwischen denselben Ehepartnern dürfen nicht zusammengerechnet werden, selbst wenn die Ehe nie geschieden wurde und zwischenzeitlich eine…
- VGer ZH VB.2024.00414Bei der Beurteilung eines Härtefalls nach Art. 30a VZAE begeht die Behörde einen Ermessensmissbrauch, wenn sie einzig auf das rechtswidrige Verhalten der Eltern abstellt, ohne eine Gesamtwürdigung der Umstände und der Integration des minderjährigen Beschwerdeführers vorzunehmen. Art. 30a VZAE ist explizit für jugendliche Sans-Papiers…
- VGer ZH VB.2024.00267Ein Aufenthaltsanspruch nach Art. 8 Ziff. 1 EMRK für volljährige Kinder setzt ein bestehendes, personenspezifisch ausgerichtetes Abhängigkeitsverhältnis zur in der Schweiz anwesenheitsberechtigten Bezugsperson voraus; die blosse Betreuungsbedürftigkeit genügt nicht, solange die Pflege durch eine andere Person tatsächlich sichergestellt…
- VGer ZH VB.2023.00612Eine res iudicata liegt vor, wenn das Rechtsverhältnis – die Erteilung des Aufenthaltsrechts – bereits rechtskräftig beurteilt wurde; die Wahl einer anderen Rechtsgrundlage (Härtefall statt Familiennachzug) ändert daran nichts, da sie nur die rechtliche Begründung, nicht den Streitgegenstand betrifft. Ein neues Gesuch ist nur zulässig,…
- VGer ZH VB.2023.00680Auch nach Erreichen des Pensionsalters kann bei vorläufig aufgenommenen Personen das vor der Pensionierung unzureichend ausgeschöpfte Erwerbspotenzial negativ berücksichtigt werden; die Umwandlung einer vorläufigen Aufnahme in eine Härtefallbewilligung setzt eine nachweisbare Integrationsleistung voraus (Art. 84 Abs. 5 i.V.m. Art. 30…
- VGer ZH VB.2024.00092Der Nachweis einer langjährig geführten Parallelbeziehung – insbesondere durch die Anerkennung von Kindern aus dieser Beziehung – kann im Zusammenspiel mit weiteren Indizien den Verdacht auf eine Scheinehe derart erhärten, dass der Widerruf der gestützt auf die Ehe erlangten Niederlassungsbewilligung nach Art. 63 Abs. 1 lit. a in…
- VGer ZH VB.2023.00630Eine 91-jährige türkische Staatsangehörige, die nach dem Erdbeben vom 6. Februar 2023 Heim und Hab verloren hat und sich seit 14 Jahren persönlich mit der Schweiz verbunden fühlt, hat Anspruch auf Prüfung als schwerwiegender persönlicher Härtefall nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG; die Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung und die damit…
- VGer ZH VB.2023.00708Eine ausländische Person kann sich für einen nachehelichen Härtefall nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG nicht auf psychische eheliche Gewalt berufen, wenn sie die behauptete systematische Oppression weder hinreichend substanziiert schildert noch mit geeigneten Beweismitteln belegt. Ohne rechtsgenüglichen Nachweis entfällt auch der…
- AppGer BS VD.2023.91Die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung einer ausländischen Ehegattin ist verhältnismässig, wenn ihr Ehemann wegen schwerer Straftaten mit Landesverweis bestraft wurde und das öffentliche Interesse an der Beendigung des Aufenthalts die privaten Interessen der Ehegattin und ihres minderjährigen Sohnes am Verbleib in der Schweiz…
- AppGer BS VD.2021.147Die Verweigerung einer Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG ist auch bei gelebter Familiengemeinschaft mit minderjährigen Kindern rechtmässig, wenn der Gesuchsteller trotz langjährigen Aufenthalts in der Schweiz wirtschaftlich und beruflich nicht integriert ist und erhebliche Schulden angehäuft hat. Die fortdauernde…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.