Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 3 Schiessanlagen-Verordnung

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Entscheide zu Art. 3 Schiessanlagen-Verordnung

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  1. BRG ZH BRK: 2020-1118.06.2019 · GutgeheissenSanierungserleichterungen für eine zivile Schiessanlage nach Art. 14 Abs. 1 LSV sind nur für den im Interesse der Gesamtverteidigung liegenden Schiessumfang zulässig; vor deren Gewährung ist zwingend zu prüfen, ob der Schiessumfang auf eine lärmmässig verträgliche Nachbaranlage verlagert werden kann.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.