Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 3 Abs. IV SVG

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Entscheide zu Art. 3 Abs. IV SVG

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  1. VGer ZH VB.2022.0034626.06.2025 · AbgewiesenDas Gemeinwesen kann ein Privatgrundstück nur dann als öffentliche Sache im Gemeingebrauch beanspruchen und dafür Bewilligungen zum gesteigerten Gemeingebrauch (Marktstände) erteilen, wenn es die erforderliche Verfügungsmacht nachweist; eine blosse Duldung durch den privaten Eigentümer genügt nicht. Ein kommunales Marktreglement, das…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.