Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 3 Abs. II BVV

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Entscheide zu Art. 3 Abs. II BVV

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  1. VGer ZH VB.2016.0055125.01.2017 · AbgewiesenDie auflageweise Anordnung eines Hangsicherungsprojekts in einer Baubewilligung verletzt zwar das Zweckmässigkeitsprinzip nicht, wenn eine klare Abgrenzung von Bauausführung und Bestand schwierig ist und dem Beschwerdeführer daraus kein Nachteil erwächst; die nachträgliche Bewilligung ist den rechtsmittelbefugten Nachbarn zuzustellen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.