Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 3 Abs. 3 lit. d RPG

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Entscheide zu Art. 3 Abs. 3 lit. d RPG

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  1. BGer 1A.194/200614.03.2007 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung muss Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen möglichst verschonen (Art. 3 Abs. 3 lit. b RPG), darf aber eine bestehende Erschliessung für eine Übergangszeit zulassen, wenn eine Alternative in absehbarer Zeit realisierbar ist. Eine starre Befristung ohne Verlängerungsmöglichkeit ist unverhältnismässig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.