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Art. 3 Abs. 3 lit. a-c NISV

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Entscheide zu Art. 3 Abs. 3 lit. a-c NISV

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  1. BGer 1C_359/202411.06.2026 · AbgewiesenDer Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist als standortgebunden zu qualifizieren (Art. 24bis Abs. 3 RPG). Die geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform, und die Worst-Case-Beurteilung adaptiver Antennen ist zulässig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.