Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 3 Abs. 2 NISV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an.

Entscheide
1
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 3 Abs. 2 NISV

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_226/201803.09.2019 · AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist zonenkonform, wenn sie einen funktionellen Bezug zur Zone aufweist und die NISV-Grenzwerte eingehalten werden. Balkone und Dachterrassen gelten nicht als Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) nach Art. 3 Abs. 2 NISV.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.